Einbuergerung

Einbürgerung

 

Für die Einbürgerung in Bubendorf müssen die Voraussetzungen gemäss unserem Einbürgerungsreglement vom 15.12.2018 erfüllt werden.

Schweizerinnen und Schweizer

  • Wohnsitzdauer in Bubendorf von mindestens 3 Jahren
  • Zusammen mit dem neuen Bürgerrecht darf die bewerbende Person nicht mehr als drei Bürgerrechte besitzen. Auf ein weiteres Bürgerrecht müsste verzichtet werden.
  • Die Einbürgerungskosten werden (ohne kantonalen Gebühren) nach effektivem Verwaltungsaufwand, in der Regel nicht höher als Fr. 2’000.–, pro Verfahren in Rechnung gestellt.

 

Ausländer und Ausländerinnen

  • Wohnsitzdauer in der Schweiz von insgesamt 10 Jahren, davon mindestens 5 Jahre in Bubendorf. Bei Ehegatten, die seit mindestens 3 Jahren verheiratet sind, muss eine der beiden Personen die Wohnsitz- Vorraussetzungen erfüllen. Für die andere Person gilt insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
  • Eingliederung in die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse müssen gegeben sein.
  • Vertraut sein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen.
  • Bejahung der schweizerischen Demokratie.
  • Innere und äussere Sicherheit der Schweiz darf nicht gefährdet werden.
  • Die Einbürgerungskosten werden (ohne eidgenössische und kantonale Bewilligungsgebühren) nach effektivem Verwaltungsaufwand, in der Regel nicht höher als Fr. 3’000.–, pro Verfahren in Rechnung gestellt.

Einbürgerungswillige wenden sich schriftlich mit Angaben der persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort/Heimatland, Aufenthaltsdauer in der Schweiz und in unserer Gemeinde an:

Bürgergemeinde Bubendorf
Bürgerratspräsident
4416 Bubendorf

Die Bewerbenden werden anschliessend zu einem kurzen Vorstellungsgespräch eingeladen. Zu einem späteren Zeitpunkt findet ein Eignungsgespräch statt, an dem die sprachlichen Voraussetzungen geprüft und Fragen über staatskundliche Kenntnisse, Sitten und Bräuche, Geografie und Ortsvertrautheit gestellt werden.